Der Heidrungen-Anhänger - früher ein beliebtes Transportmittel am Moped, heute eher Handwagen zum Zeitungen austragen. Viele Teile (am Anhänger) aber auch Informationen sind im Laufe der Jahre verloren gegangen. Aus diesem Grund hier eine kleine Übersicht der Modelle und wichtigen Infos.
Die Anhänger wurden in den 70er Jahren noch im VEB Wagonbau Dessau hergestellt, die Typenbezeichnung war nichts weiter als die Abkürzung des Herstellers (WBD). Irgendwann (anhand von Typenschildern etwa um 1966/67) änderte sich der Hersteller zum VEB Metallkombinat Heldrungen (MKH) bzw. später dem VEB Metallwaren Heldrungen (MWH).
Alle Modelle (außer MWH/RB) haben den selben Grundaufbau (Zinkwanne). Sie unterscheiden sich lediglich in der elektrisches Ausstattung und der Kupplung. Die Größe beträgt 1,73m x 0,73m x 0,82m. Die Ladefläche ist etwa 86 x 50cm groß. Das Leergewicht variiert je nach Modell zwischen 24 und 27 Kg. Die zulässige Gesamtmasse beträgt 60 Kg, als Handwaagen kann er mit mehr beladen werden. Aus eigener Erfahrung weiß ich, mit Mopedrädern (2,75x16) lassen sich über 300 Kg ziehen. Der Reifendruck sollte bei 1,2 Bar liegen, so wird ein Federverhalten der Räder erreicht.
Das erste Modell dieses Typ wurde, wie bereits eingangs erwähnt, vom VEB WBD und später vom VEB MKH hergestellt. Er besitzt das kleine Rücklicht des SR2 bzw. KR50 (kein Stoplicht). Zugelassen war der Anhänger für SR1, SR2, SR2e, KR50 und SR4-1 "Spatz", also alle Mopeds ohne eigene Blinker. Für welche Zugfahrzeuge die Zulassung in der BRD gilt, konnte ich bisher nicht in Erfahrung bringen. Der EVP betrug 177 Mark. Neben dem Mopedanhänger (Fahrgestellnummer beginnt mit einem M), gab es auch eine Ausführung für Fahrräder (Fahrgestellnummer beginnt mit einem F). Der Aufkleber unter dem Typenschild ist bei beiden Ausführungen gelb.
Auf den Typ WBD folgte eine Aufteilung zwischen Fahrradanhänger (MHK/F) und den Mopedvarianten (MKH/M...). Die F-Variante hat ein Fahrradrücklicht, kostete 175 Mark und am Ende der Deichsel befindet sich eine 18mm Kugel. Das Gegenstück (Anhängerkupplung) befindet sich am Fahrrad. Bei allen Mopedanhänger befindet sich die Kugel am Zugfahrzeug und die AHK am Ende der Deichsel. Dadurch lässt sich die F-Variante mechanisch an kein Moped koppeln.
Der M1 Anhänger ist für den Einsatz an einem Fahrzeug der Vogelserie vorgesehen, besitzt daher auch deren Rücklicht. Nach westdeutschen Recht, ist der Anhänger jedoch nur noch für alle Mopeds mit "Blinker am Lenker" zulässig. Das schließt den Spatz nach neuem Recht aus. Das Modell kostete 195 Mark und hatte als erstes Modell nicht nur Rücklicht, sondern auch ein Stoplicht.
Der M2 Anhänger ist außer dem runden Rücklicht baugleich zum M1. Vermutlich wurde dieses Modell nur eingeführt, damit Zugfahrzeug und Anhänger die selben Rückleuchten tragen. Zulässige Zugfahrzeuge sind die KR51/2 (Schwalbe) und die S50/51 N-Modelle. Die N-Varianten hatte wie auch der Anhänger, keine Blinker. Er kostete 208 Mark (194 ohne Zugvorrichtung) und durfte auch an allen Mopeds mit "Blinkern am Lenker" verwendet werden. Diese Regelung gilt auch heute noch.
Der M3 Anhänger ist nichts weiter als ein M2 mit Blinkern. Entsprechend darf er auch nur von Fahrzeugen gezogen werden, die über eine 4-Leuchten Blinkanlage verfügen. Entsprechend ist dieser Anhänger für alle S50/51 (außer N) zugelassen. Laut Aussage des Kraftfahrt Bundesamtes ist der Anhänger auch für die SR50/SR80 zulässig. Da deren AHK aber eine 25mm statt 18mm Kugel besitzt, lässt sich der Anhänger nicht mit dem Zugfahrzeug verbinden. Er kostete 241 Mark (226 ohne Zugvorrichtung).
Der RB war das letzte Modell aus Heldrungen und wurde etwa ab 1988 produziert. Konzipiert ist er für die SR50/80. Er besteht aus Blechprofilen, ist breiter und flacher als alle anderen Modelle und besitzt die kleinen SR50 Räder. Durch die neue Bauweise konnte das zulässige Gesamtgewicht von 60 auf 80 kg gesteigert werden, ohne dass sich das Leergewicht erhöht hatte. Auch die Zugvorrichtung wurde komplett überarbeitet. Statt der bisher eingesetzten 18mm Kugel, kommt eine 25mm Kugel zum Einsatz. Zu DDR Zeiten war es geplant einen Adapter (18mm auf 25mm) zu fertigen, um diesen Typ auch mit S51 ziehen zu können. Ob es diesen Adapter jemals gab, oder die existierenden allesamt Eigenbau sind, kann nicht zweifelsfrei geklärt werden.
Versicherung: | Der Anhänger benötigt keine extra Versicherung. Er ist durch die Versicherung des Zugfahrzeugs mitversichert. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Anhänger für das Zugfahrzeug zugelassen ist. |
Papiere: | Für den Anhänger wird eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) benötigt. Diese kann für etwa 21 Euro (Stand: 2015) vom Kraftfahrtbundesamt neu ausgestellt werden. Aus der ABE geht leider nicht hervor, für welches Zugfahrzeug der jeweilige Anhänger zugelassen ist. Der Vermerk hinter Ziffer 5 (Kraftrad/Kleinkraftrad) lässt viel Spiel für Interpretationen. |
Modell MKH/M: | Auf einigen Seiten ist von ein weiteres Modell die Rede, dem MKH/M (ohne Zahl). Dieses Modell gab es nicht. Während um 1970 die Typenschilder noch gestanzt waren (siehe Bild oben), wurden später blanko Typenschilder angebracht. Auf diesen fehlte die letzte Zahl des Baujahres, die Fahrgestellnummer und eben die Zahl die den Typ bestimmt. Auf den Typenschildern auf denen nach dem MKH/M keine Zahl folgt, wurde sie vergessen einzuschlagen. Ich selbst besitze einen Anhänger aus dem Baujahr 197, wenn man dem Typenschild glauben würde. Auch hier wurde schlicht eine Zahl vergessen. |